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Die Beteiligung ist freiwillig. Alle Antragsflächen sind in ihrer konkreten Form und Lage innerhalb von Feldblöcken einzuzeichnen und mit den entsprechenden Fördervermerken zu versehen (Digitales FeldblockkatasterGIS InVeKoS). Generell sind die Zahlungen an die Einhaltung von Anforderungen der neuen Konditionalität (GLÖZ und GAB) geknüpft.

Der Bindungszeitraum für die eingegangene Verpflichtung einer Agrarumwelt- und Klimamaßnahme beträgt mindestens fünf Jahre. Das Verpflichtungsjahr ist das Kalenderjahr (Beginn 01.01., Ende 31.12.). Es sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen.

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