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Es muss ein Antrag auf Erteilung der Genehmigung gemäß dem Grundstückverkehrsgesetz gestellt werden. Dies geschieht über die/den Notar:in, die/der die Grundstücksübertragung vornimmt. Außerdem muss eine rechtsgeschäftliche Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke vorliegen, belegt durch einen Notarvertrag.

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