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Beiständ*innen vertreten die Rechte des minderjährigen Kindes in Bezug auf die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Es erfolgt keine Trennungs- oder Scheidungsberatung für die Elternpaare mit minderjährigen Kindern. Die Staatsangehörigkeit ist für die Beistandschaft ohne Bedeutung. 

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