Sie müssen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ein Gewerbe betreiben, welches mit Kraftfahrzeugen befasst ist (beispielsweise KFZ-Werkstatt oder Autohändler:innen). Außerdem müssen Sie zuverlässig sein. Dies wird durch die aufgeführten einzureichenden Unterlagen überprüft. Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden über 5,00 Euro haben und keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus früheren Zulassungsvorgängen. Bei Zahlungsrückständen über 10,00 Euro kann keine Zuteilung des Kennzeichens erfolgen.
Hauptmenü