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Mit dem roten Händlerkennzeichen dürfen nur Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten durchgeführt werden. Im Rahmen dieser sind auch Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung möglich. Weiterhin sind Fahrten zur Reparatur oder Wartung erlaubt. Prüfungsfahrten sind hierbei nur vom Prüfungsort und zurück erlaubt oder müssen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr durchgeführt werden. Alle Fahrten müssen im Rahmen des Geschäftsbetriebs erfolgen.

Zur erstmaligen Beantragung müssen Sie persönlich im Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr erscheinen.

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