Jeder Halter, welcher zumindest einen Oldtimer (mindestens 30 Jahre alt) hat, kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Diesem Kennzeichen können unbegrenzt viele Oldtimer zugeordnet werden, mit welchen dann aber nur folgende Fahrten durchgeführt werden können:
- An- Abfahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung
Das Kennzeichen eignet sich also besonders für Oldtimersammler. Es ist jedoch ungeeignet, wenn man uneingeschränkt mit den Fahrzeugen fahren möchte.
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