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Ihr Hauptwohnsitz muss sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin befinden. Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden über 5,00 Euro haben und keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus früheren Zulassungsvorgängen. Bei Zahlungsrückständen über 10,00 Euro kann keine Zuteilung des Kennzeichens erfolgen.

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