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Möchten Sie für ein bereits auf Sie zugelassenes Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragen:
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis (ersatzweise Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
- bisherige Kennzeichenschilder
- ggf. schriftliche Vollmacht
Wenn das Fahrzeug noch nicht auf Sie zugelassen ist, müssen Sie das Saisonkennzeichen im Rahmen des entsprechenden Zulassungsvorgangs beantragen: Zulassung von Neufahrzeugen, Ummeldung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter oder Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs ohne Halterwechsel.