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Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl angegeben. “04/10“ bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von April bis Oktober benutzen dürfen. Außerhalb des Betriebszeitraums fällt keine Kfz-Steuer an, Versicherungsschutz und Beitragspflicht ruhen ebenfalls.

Es besteht keine Pflicht, bestimmte Fahrzeuge nur saisonal anzumelden. Sie können auch eine reguläre Zulassung für Ihr Fahrzeug beantragen, müssen dann aber auch ganzjährig die entsprechenden Steuern und Beiträge entrichten.
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