Jede:r Tierhalter:in, Tierärzt:in, Besamungsbeauftragte sowie jedes Unternehmen, das Tiere unterhält, sind verpflichtet, bei Ausbruch oder Verdacht von melde- oder anzeigepflichtigen Tierseuchen oder Tierkrankheiten das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft davon in Kenntnis zu setzen. Zu den anzeige- bzw. meldepflichtigen Tierseuchen zählen unter anderem die Afrikanische Schweinepest, die Geflügelpest oder Tollwut. Die gesamte Liste der Krankheiten kann den entsprechenden Verordnungen über anzeigepflichtige Tierseuchen bzw. meldepflichtige Tierkrankheiten entnommen werden.
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