Soll ein Fahrzeug etwa nach einem Umzug von einer anderen Behörde wieder zugelassen werden, benötigen Sie dafür Ihre Zulassungsbescheinigung. Wenn diese nicht mehr vollständig vorhanden ist, wird oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuletzt zuständigen Zulassungsbehörde gefordert. Gleiches gilt für Nachweise über eine Betriebserlaubnis (beispielsweise bei Bootsanhängern oder Leichtkrafträdern). Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dokumentiert, dass von der zuletzt zuständigen Zulassungsbehörde keine Bedenken gegen die erneute Zulassung bestehen.
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