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Die benötigten Unterlagen variieren je nach Fahrzeugart und dessen Herkunft. Folgende Unterlagen werden immer benötigt:

  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters (ersatzweise Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • bei Zulassung für juristische Personen (Firmen): Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder Gewerbeanmeldung
  • ggf. schriftliche Vollmacht


Zusätzlich bei einem Neufahrzeug aus einem Staat der EU:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)


Zusätzlich bei einem Gebrauchtfahrzeug aus einem Staat der EU:

  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier), ist diese nicht vorhanden: Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung („Vollgutachten“)


Zusätzlich bei einem Neufahrzeug aus einem Staat außerhalb der EU:

  • Gutachten nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung oder Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung („Vollgutachten“)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes


Zusätzlich bei einem Gebrauchtfahrzeug aus einem Staat außerhalb der EU:

  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung („Vollgutachten“)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
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