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Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief) verloren haben oder diese Ihnen anderweitig abhandengekommen ist, benötigen Sie eine neue. Dafür ist das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr zuständig.

Sie benötigen einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

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