Sprungziele
Seiteninhalt

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand. Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) fallen mindestens 12,00 Euro an, beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mindestens 60,00 Euro. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Seite zurück Nach oben