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Die Anzeige sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Tierhalter

  • Standort und Haltungsform der betroffenen Tiere

  • Angaben über sonstige gehaltene Tiere, die für die jeweilige Tierseuche empfänglich sind

  • jeweils Anzahl der Tiere

Die Tierhalter haben Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden und insbesondere kranke und verdächtige Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fernzuhalten.

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