Sprungziele
Seiteninhalt

Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I muss eine Verlusterklärung abgegeben werden. Erscheinen Sie persönlich, können Sie diese vor Ort ausfüllen. Eine Ersatzausfertigung ist sofort möglich.

Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II müssen Sie in der Regel eine eidesstattliche Versicherung hierüber abgeben. Dazu müssen Sie beziehungsweise die Person, die das Dokument tatsächlich verloren hat, beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr vorsprechen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich. Nachdem Sie den Verlust hier versichert haben, wird zunächst ein sogenanntes Aufbietungsverfahren eingeleitet. Aufbietung bedeutet die öffentliche Aufforderung an unbekannte Beteiligte, ihre Rechte geltend zu machen. Hierbei wird die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II im elektronischen Verkehrsblatt veröffentlicht. Eine Ersatzausfertigung ist daher frühestens 14 Tage nach Antragstellung möglich.

Seite zurück Nach oben