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Bei Anmeldungen von Tierhalten mit einem neuen Standort mit der Vergabe einer Registriernummer wird Ihnen auf Grundlage der geltenden Gebührenordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMSGIV) in der jeweils geltenden Fassung ein Kostenbescheid übersandt.

Änderungen/Ergänzungen zur bestehenden oder die Anzeige der Aufgabe der Tierhaltung sind kostenfrei.

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