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Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung darüber beantragt werden, wie die entsprechenden Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind.

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