Sprungziele
Seiteninhalt

Die Fischereiabgabe ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln in Form einer Marke, die in eine personenbezogene Nachweiskarte einzukleben ist. Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe werden für die Förderung des Fischereiwesens an das Land Brandenburg abgeführt.

Fischereiabgabemarken können bei der unteren Fischereibehörde und bei etwa 15 autorisierten Ausgabestellen in OPR (Fischereibetriebe, Angelläden, Touristeninformationen) erworben werden.

Erwachsene können die Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre erwerben.

Kinder und Jugendliche im Alter vom 8. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur für ein Kalenderjahr.

Seite zurück Nach oben