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Das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr holt bei der Polizei, beim Straßenbaulastträger und wenn notwendig bei Busunternehmen oder anderen Unternehmen Stellungnahmen zu Ihrem Antrag ein. Nach Zugang der notwendigen Stellungnahmen und deren Auswertung entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann je nach Umfang der Sperrung zwischen 14 Tagen und vier Wochen dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung.

Havariefälle sind unverzüglich telefonisch oder schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde anzuzeigen. Darunter fallen Wasserrohrbrüche, Gasrohrbrüche, Kanaleinbrüche oder Straßenunterspülungen, Gleisbruch und Schäden an Versorgungsleitungen.

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