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Das Auftreten von Fischsterben und Fischerkrankungen mit seuchenhaftem Charakter ist der Fischereibehörde und dem/der Amtstierarzt:in anzuzeigen.

Näheres zur Mitgliedschaft in einem Angelverein oder zum Erwerb von Angelkarten für die vom Landesanglerverband Brandenburg fischereilich bewirtschafteten Gewässer in Brandenburg/Berlin erfahren Sie auf der Internetseite des Landesanglerverbandes Brandenburg.

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