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Wer die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Wer einen Jagdschein beantragt, muss die Jäger:innenprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Für die Jäger:innenprüfung ist der Landesjagdverband Brandenburg zuständig. Der Jagdschein selbst wird durch den Landkreis erteilt. Er muss regelmäßig erneuert werden. Für einen Folgeantrag ist der alte Jagdschein vorzulegen. Der Jagdschein wird ausgestellt als Jahresjagdschein für ein, zwei oder drei Jahre, als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage und als Falknerjagdschein (für die Jagd mit Tieren ohne Einsatz von Waffen).

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