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Für die Tätigkeit der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger:in gelten deutschlandweit die gleichen Tarife. Für Amtshandlungen der Behörden fallen Gebühren nach der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie bzw. nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung an.