Sprungziele
Seiteninhalt

Die Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, sind gesetzlich geschützt. Zu den geschützten Biotopen gehören gemäß Bundesnaturschutzgesetz unter anderem Moore, seggen- und binsenreiche Nasswiesen und Trockenrasen.

Der Landesgesetzgeber hat den Katalog an Biotopen aus dem Bundesrecht noch um einige weitere ergänzt. Beispielsweise gehören im Land Brandenburg auch Lesesteinhaufen dazu, die nicht aus der Landschaft entfernt werden dürfen.

Grundstückseigentümer:innen, sonstige Nutzungsberechtigte oder gegebenenfalls zur Nutzung Beauftragte können auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung vom Biotopschutz durch die untere Naturschutzbehörde erhalten.

Seite zurück Nach oben