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Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt) in der aktuell gültigen Fassung und kann mindestens 50 Euro bis höchstens 8.000 Euro betragen. Die tatsächliche Höhe bemisst sich nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg.

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