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Für eine sichere Verkehrsführung an Arbeitsstellen, die sich auf öffentlichem Verkehrsgrund befinden, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Solche besonderen Arbeitsstellen liegen etwa bei Baustelleneinrichtungen, der Lagerung von Baumetrial sowie der Aufstellung von Containern, Baugerüsten, Umzugsliften, Bau- und Gerätewagen oder Bauzäunen vor. Die Ausnahmegenehmigung kann beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr beantragt werden.

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