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Das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr holt bei der Polizei und beim Straßenbaulastträger eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag ein. Nach Zugang der notwendigen Stellungnahmen und deren Auswertung entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird mindestens 14 Tage dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung.

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