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Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt) in der aktuell gültigen Fassung. Der Rahmen bemisst sich zwischen einer Mindestgebühr von 50 Euro bis zur Höchstgrenze von 8.000 Euro.

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