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Für die Genehmigung wird ein formloser Antrag an die untere Naturschutzbehörde benötigt, der Angaben zum geplanten Standort des Zeltes oder der beweglichen Unterkunft sowie zu dem Zeitraum des Aufstellens enthält.
  • Übersichtsplan mit Eintragung des Standortes des Vorhabens
  • Lageplan mit Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstück sowie ein Nachweis der Nutzungsberechtigung oder der Eigentumsnachweis für die beantragte Fläche
  • Größe der für das Vorhaben unmittelbar in Anspruch genommenen Zeltstellfläche in Quadratmetern
  • Beschreibung des Vorhabens (eventuell bauliche Anlagen, Anzahl der Gäste, Zufahrtswege, Sanitäranlagen, etc.)
  • Beschreibung der jetzigen örtlichen Verhältnisse/natürlichen Gegebenheiten wie Tiere, Pflanzen, hier insbesondere Bäume, sowie andere vorhandene Gehölze (Hecken, Feldgehölze etc.)
  • Angaben über die jetzige Nutzung, gegebenenfalls Fotodokumentation
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