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Ein Not-Biwak, darunter wird das Übernachten ohne Zelt unter freiem Himmel verstanden, ist in der Regel überall erlaubt. Auch geplantes Biwakieren wird prinzipiell für eine Nacht geduldet – mit Ausnahme in Schutzgebieten. Dort ist das Übernachten ausdrücklich verboten.

Sollte von dem geplanten Vorhaben Wald betroffen sein, findet zudem das Waldgesetz des Landes Brandenburg Anwendung. Dementsprechend setzen Sie sich bitte mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg in Verbindung.

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