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Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur. Es können Einzelbäume, Alleen, Parkanlagen oder Geotope sein. Diese Naturdenkmale erkennt man auch an ihrer Beschilderung mit einer schwarzen Eule auf gelbem Grund.

Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu seiner Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, sind nach Maßgabe der Rechtsverordnung verboten.

Grundstückseigentümer:innen, sonstige Nutzungsberechtigte oder gegebenenfalls dazu Beauftragte können auf Antrag von dem Verbot eine Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde erhalten. Gründe für eine Befreiung können unter anderem das öffentliche Interesse sein.

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