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Die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten bei gewerblichen Transporten wird in Deutschland über digitale Tachographen kontrolliert, die in den entsprechenden Fahrzeugen eingebaut sind. Alle Kraftfahrer:innen, die ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen für den gewerblichen Transport von Personen oder Gütern führen, benötigen eine Fahrerkarte. Die Fahrerkarte wird vor Beginn jeder Fahrt in den digitalen Tachographen eingeschoben und identifiziert die innehabende Person. Der Tachograph kann so Fahrdaten sowie Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten einer bestimmten Person zuordnen.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

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