Sprungziele
Seiteninhalt

Die geplante Wegeführung muss mit den Belangen des Naturschutzes, insbesondere des Artenschutzes vereinbar sein.

Organisationen, beziehungsweise andere Dritte müssen für die Befugnis zur Ausweisung von Wegen berechtigt und geeignet sein.

Seite zurück Nach oben