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Für die Erteilung zur Befugnis zur Markierung von Wegen und Pfaden wird ein formloser Antrag an die untere Naturschutzbehörde mit folgenden Angaben benötigt:
  • Karte und Nennung der Art der Wege und Pfade
  • Standorte von Wegweisern
  • Darstellung der Markierungszeichen
  • Nennung des/der beauftragten Dritten
  • Nachweis der Abstimmung mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg
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