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Für die Erteilung zur Befugnis zur Markierung von Wegen und Pfaden wird ein formloser Antrag an die untere Naturschutzbehörde mit folgenden Angaben benötigt:
- Karte und Nennung der Art der Wege und Pfade
- Standorte von Wegweisern
- Darstellung der Markierungszeichen
- Nennung des/der beauftragten Dritten
- Nachweis der Abstimmung mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg