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Um eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung von einem solchen Zugriffsverbot zu erhalten, wird ein formloser Antrag mit folgenden Angaben benötigt:
- Angabe Anschrift bzw. Gemarkung, Flur und Flurstück
- Angabe der betroffenen Art und ggfls. Anzahl
- Beschreibung des Vorhabens
- Begründung und Darstellung betroffener Verbote
- Darlegung geprüfter Alternativen und der Erhaltungszustand der Population
- Darstellung vorgesehener Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung, zum Ausgleich und Ersatz der entstehenden Beeinträchtigungen