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Um eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung von einem solchen Zugriffsverbot zu erhalten, wird ein formloser Antrag mit folgenden Angaben benötigt:

  • Angabe Anschrift bzw. Gemarkung, Flur und Flurstück
  • Angabe der betroffenen Art und ggfls. Anzahl
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Begründung und Darstellung betroffener Verbote
  • Darlegung geprüfter Alternativen und der Erhaltungszustand der Population
  • Darstellung vorgesehener Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung, zum Ausgleich und Ersatz der entstehenden Beeinträchtigungen
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