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Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung, in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen antragstellende Personen ihre körperliche, psychische und charakterliche Eignung sowie ihre praktische und theoretische Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweisen. Wenn Ihnen durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen. Wenn Sie Ihren Führerschein lediglich verloren haben oder aus anderen Gründen einen neuen Führerschein benötigen, ohne dass Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen worden ist, sind Sie bei den Dienstleistungen „Führerschein (Ersatz bei Verlust oder Diebstahl)“, „Führerschein (Pflichtumtausch)“ oder gegebenenfalls auch „Führerschein (Namensänderung)“ richtig. In dieser Dienstleistung geht es um die grundsätzliche Neuerteilung der Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

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