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Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug abmelden möchten, können Sie dies in jeder deutschen Zulassungsbehörde beantragen. In Ostprignitz-Ruppin ist dafür das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr des Landkreises zuständig. Um die Abmeldung vorzunehmen müssen Sie nicht der/die Fahrzeughalter:in sein.

Wenn Sie Ihre alte Kennzeichennummer zu einem späteren Zeitpunkt erneut verwenden möchten, können Sie sich diese reservieren lassen.

Sie benötigen einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

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