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Der Antrag kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Im Zuge des Antragsverfahrens kann die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens oder eines fachärztlichen Gutachtens angeordnet werden. In bestimmten Fällen ist ein Aufbauseminar zu absolvieren.

Falls Sie wissen möchten, welche Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg zu Ihrer Person registriert sind, können Sie kostenlos eine Selbstauskunft beim Kraftfahrtbundesamt beantragen: https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html

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