Sprungziele
Seiteninhalt

Wenn Sie aus einem anderen Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Ostprignitz-Ruppin umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Dies ist beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr als zuständiger Zulassungsbehörde möglich. Ist diese Ummeldung auch mit einem Halter:innenwechsel verbunden, nutzen Sie bitte die Dienstleistung Fahrzeughalterummeldung.

Sie benötigen einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Seite zurück Nach oben