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  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis (ersatzweise Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
  • bei Änderungen für juristische Personen (Firmen): Aktualisierter Auszug aus dem Handels-, Vereinsregister oder Gewerbeanmeldung (nicht bei Änderung der Rechtsform, hierzu siehe „Ummeldung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter“)
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II und Kennzeichenschilder, sofern das bisherige Kennzeichen nicht weitergeführt wird
  • ggf. schriftliche Vollmacht
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