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Das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr holt bei der Polizei, beim Straßenbaulastträger sowie gegebenenfalls bei der Forst- und Naturschutzbehörde sowie bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag ein. Nach Zugang der notwendigen Stellungnahmen und Auswertung dieser entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann mindestens 14 Tage dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung.

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