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Die Gebühr berechnet sich nach Verwaltungsaufwand und beträgt bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mindestens 11,00 Euro, bei Änderung des Kennzeichens mindestens 30,00 Euro. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Kosten für Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.

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