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Die Unternehmenskarte ist zu unterscheiden von der Fahrerkarte sowie der Werkstattkarte. Fahrerkarte und Werkstattkarte können ebenfalls beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr beantragt werden. Selbstständige Fahrer:innen benötigen sowohl eine Fahrer- als auch eine Unternehmenskarte.

Die Unternehmenskarte ist fünf Jahre gültig. Eine Folgekarte kann zwischen sechs Monaten und 15 Tagen vor Ablauf der alten Karte beantragt werden. Bei späterer Antragstellung muss die Karte neu beantragt werden und ein nahtloser Übergang kann nicht garantiert werden.

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