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Wenn Sie ein Fahrzeug wieder nutzen wollen, das abgemeldet ist, aber bereits schon einmal auf Sie zugelassen war, müssen Sie beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr die Wiederzulassung beantragen. Wenn hierbei auch ein Halter:innenwechsel stattfindet, ist eine Fahrzeughalterummeldung erforderlich.

Sie benötigen einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

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