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Bitte beachten Sie die Abgabefrist: Anträge werden bis spätestens 15. Oktober des laufenden Kalenderjahres für eine Förderung im Folgejahr entgegengenommen. Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben/Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Der Durchführungszeitraum muss innerhalb eines Kalenderjahres liegen. Eine Nachfinanzierung eines bereits begonnenen oder durchgeführten Projektes ist nicht möglich. Wir als Bewilligungsbehörde können allerdings im Einzelfall auf Antrag einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zulassen.

Bewilligte Förderbeiträge können ausschließlich für den im Antrag angegebenen Zweck eingetzt werden. Eine Änderung des Verwendungszwecks ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. Anderenfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen. Die Einreichung eines Verwendungsnachweises ist obligatorisch. 

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