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Die Werkstattkarte ist zu unterscheiden von der Fahrerkarte sowie der Unternehmenskarte. Fahrerkarte und Unternehmenskarte können ebenfalls beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr beantragt werden.

Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig. Eine Folgekarte kann frühestens einen Monat vor Fristablauf beantragt werden.

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