Sprungziele
Seiteninhalt

Für die Überführung einer Leiche in das Ausland ist ein formloser Antrag durch das mit dem Transport beauftragten Bestattungsinstitut, beim zuständigen Gesundheitsamt zu beantragen.

Außerdem sind zum vereinbarten Termin folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Sterbeurkunde
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • „Vertraulicher Teil“ der Todesbescheinigung mit Beurkundung (vom Standesamt)
  • Vollmacht vom für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen
  • Einsargungsbescheinigung vom Bestatter
  • bei „nicht natürlichen Tod“, „ungeklärter Tod“ oder "unbekannte Leiche" die Freigabe durch die zuständige Staatsanwaltschaft
  • Nachweis über die 2. Leichenschau
Seite zurück Nach oben