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Für die Ausstellung eines Leichenpasses wird eine Gebühr i. H. v. 46,17 € gem. Tarifstelle 7.9.5 zu § 1 der Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV erhoben.
Für die Ausstellung eines Leichenpasses wird eine Gebühr i. H. v. 46,17 € gem. Tarifstelle 7.9.5 zu § 1 der Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV erhoben.