Nach Abschluss des Vorgangs im Onlineportal erhalten Sie eine Information über den weiteren Verfahrensgang. Einige Vorgänge sind vollautomatisiert: Das bedeutet, Sie können direkt nach Abschluss des Vorgangs mit Ihrem Fahrzeug fahren. Die notwendigen Unterlagen bekommen Sie per Post zugesandt. Das trifft meistens auf die Fahrzeuge zu, welche nur umgeschrieben werden, also vor Ihrem Antrag noch zugelassen waren. Alle anderen Vorgänge, beispielsweise die Zulassung von Neufahrzeugen oder die Wiederzulassung von abgemeldeten Fahrzeugen, sind lediglich teilautomatisiert. Das bedeutet, dass Ihr Antrag online übermittelt und anschließend manuell bearbeitet wird. Die Entscheidung über die Zulassung und die notwendigen Unterlagen bekommen Sie per Post zugesandt. Sie dürfen vorher nicht mit dem Fahrzeug fahren. Das trifft meistens auf die Fahrzeuge zu, welche vor Ihrem Antrag abgemeldet waren.
Folgendes kann nicht online beantragt werden:
- Technische Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen
- Ausstellung einer Feinstaubplakette (Grüne Plakette) für Umweltzonen
- Ersatz eines beschädigten Kennzeichenschilds
- Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen
- Rotes Dauerkennzeichen (Oldtimerkennzeichen) beantragen
- Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Fahrzeugs
- Ersatz für eine verlorene oder gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
Links:
Informationen des Bundesverkehrsministeriums zur Onlinezulassung