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Ihr Hauptwohnsitz muss sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin befinden oder der Standort des Fahrzeug muss hier sein. Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus früheren Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 10,00 Euro kann keine Zuteilung des Kennzeichens erfolgen.

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